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   AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22 (104/23)   

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AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22 (104/23) (https://dejure.org/2023,36216)
AG Salzgitter, Entscheidung vom 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22 (104/23) (https://dejure.org/2023,36216)
AG Salzgitter, Entscheidung vom 17. November 2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22 (104/23) (https://dejure.org/2023,36216)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Volksverhetzung, Verharmlosung der NS-Verbrechen, Störung des öffentlichen Friedens, gelber Davidstern, Ungeimpft

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Corona: "Ungeimpft" auf dem gelben Judenstern - Volksverhetzung?

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23

    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden;

    Auszug aus AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 104/23
    Am 14.09.2023 übersandte das Amtsgericht Salzgitter die Akte unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 07.09.2023 (Az.: 1 ORs 10/23) erneut mit der Bitte um Stellungnahme.

    Unabhängig von der Frage, ob der vorliegende Sachverhalt aufgrund der zusätzlichen Abbildung von KZ-Häftlingskleidung tatsächlich anders zu beurteilen ist, als der Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Braunschweig vom 07.09.2023 (Az.: 1 ORs 10/23) zugrunde lag - woran nach hiesiger Auffassung Zweifel bestehen, weil fraglich ist, ob der Bezug zur KZ-Häftlingskleidung nur eine weitere symbolische Bezugnahme auf die Grausamkeiten des NS-Unrechts darstellen die für einen hinreichenden Tatverdacht gemäß § 130 Abs. 3 StGB nicht ausreichen - sind jedenfalls nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine abweichende Beurteilung des hiesigen Sachverhalts im Hinblick auf das nicht vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB rechtfertigen.

    Der Angeklagte ruft durch die Verwendung der Abbildung in seinem Facebook-Profilbild, dass lediglich fünfmal mit der Bemerkung "gefällt mir" versehen wurde, weder ausdrücklich noch konkludent zur Verherrlichung von Gewalt auf; zudem liegt keine emotionalisierende Präsentation vor, die geeignet wäre, beim Betrachter Hemmschwellen herabzusetzen oder aggressive Emotionalisierungen hervorzurufen (OLG Braunschweig Urt. v. 7.9.2023 -1 ORs 10/23, BeckRS 2023, 24623).

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 104/23
    Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Apelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte einschüchtern (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 f.).
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Auszug aus AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 104/23
    Weder aus der von dem Angeschuldigten verwendeten Abbildung noch aus seinem übrigen Facebook-Profil lassen sich Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass er die von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Ereignisse und Aufrufe unterstützt oder gutheißt, so dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Äußerung geeignet war, rechtsgutsgefährdende Handlungen hervorzurufen oder zu fördern, so dass ihr kein unfriedlicher Charakter zukommt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11.05.2023 (4) 121 Ss 124/22 (164/22)).
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